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Allgemeine Geschäftsbedingungen State GbR

1. Geltungsbereich der AGB

Die nachfolgenden AGB der Firma State – Ian Warner und Johannes Siemer GbR – im folgenden State genannt – gelten für alle Verträge zwischen State und dem Auftraggeber. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des anderen Vertragspartners – im folgenden Auftraggeber genannt -, werden nicht zum Vertragsinhalt, es sei denn, State hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn State in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos erbringt. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Auftraggeber.

 

2. Angebote und Auftragserteilung

2.1 Die Angebote von State sind verbindlich, sofern nicht die Unverbindlichkeit ausdrücklich erklärt wird. Wird die Annahme nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Angebotes durch den Auftraggeber schriftlich erklärt, ist State an das Angebot nicht mehr gebunden.
2.2 Die im Angebot von State genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

 

3. Erstellung von Layouts

3.1 Jeder an State erteilte Auftrag, der die Erstellung von Entwürfen und Werkzeichnungen umfasst, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Übertragung von Nutzungsrechten an diesen Werkleistungen gerichtet ist. Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 
3.2 State erhält vom Auftraggeber das Recht, sämtliche für den Auftraggeber erbrachten Leistungen für Referenzzwecke zu nutzen, insbesondere zu archivieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zu machen. Der Auftraggeber gewährt State unentgeltlich ein einfaches, örtlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht.
3.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden, insbesondere werden auf den Auftraggeber keine Bearbeitungsrechte übertragen. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist nicht gestattet. 
3.4 Die Entwürfe, Muster, Computerdateien, Werkzeichnungen und vergleichbaren Leistungen dürfen nur für den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang gemäß des Angebots von State genutzt werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Zustimmung von State gestattet. Enthält das Angebot keine gesonderte Regelung, gilt das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich unbeschränkt eingeräumte Recht zur Nutzung der von State erbrachten Leistungen als übertragen. 
3.5 Die Namensnennung ist auf allen Endprodukten wie Druckerzeugnissen oder Onlinepublikationen wie folgt vorzunehmen: State, Berlin.
3.6 Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, auf State das Bearbeitungsrecht zu übertragen. Die Übertragung des Bearbeitungsrechts bezieht sich sowohl auf die Leistung gemäß des Angebotes als auch die Nutzung gemäß dieser AGB. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Nutzung berechtigt sein, stellt er State von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, frei.

 

4. Freigabe erstellter Layouts
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Weiterverarbeitung Korrekturmuster auf ihre inhaltliche und sachliche Richtigkeit zu prüfen und freizugeben. 

 

5. Erstellung von Druckvorlagen

5.1 Die Erstellung von Druckvorlagen erfolgt auf Grundlage der von dem Auftraggeber freigegebenen Layouts. 
5.2 Vor jeder Erteilung eines Druckauftrages hat eine Druckfreigabe durch den Auftraggeber zu erfolgen. 
5.3 Von allen Vervielfältigungsstücken überlässt der Auftraggeber State unentgeltlich mindestens 5 Belegexemplare. State ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

6. Lieferung

6.1 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von State ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
6.2 Originaldaten oder bearbeitbare, am Computer erstellte Rohdaten (sogenannte offene Dateien) werden dem Auftraggeber von State nicht übergeben, es sei denn, dass die Herausgabe vertraglich vereinbart wurde.
6.3 Gerät State in Verzug mit der Leistung, so ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Diese muss mindestens folgende Länge haben:­ bei einer vereinbarten Lieferzeit von bis zu vier Wochen eine Nachfrist bis zu zwei Wochen;­ bei einer vereinbarten Lieferzeit zwischen vier und neun Wochen eine Nachfrist von drei Wochen;­ bei einer vereinbarten Lieferzeit ab zehn Wochen eine Nachfrist von vier Wochen.
6.4 Auch bei vereinbarten Lieferterminen und -fristen hat State Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, wenn diese auf höherer Gewalt beruhen. Als solche gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Rohstoff- und Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- und Transportstörungen.

 

7. Vergütungspflicht des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
7.2 Sämtliche Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen sind. Die Preise gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein.

 

8. Sonstige Vergütungen

8.1. Skizzen, Proben, Korrekturausdrucke, Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten sind gesondert zu vergüten, sofern sie über das Angebot hinausgehen.
8.2. Sonderleistungen, wie z. B. die Umarbeitung oder Änderung von Leistungen von State, insbesondere von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung, Versendung der Entwürfe, Herausgabe von Computerdateien etc. sind gesondert zu vergüten, sofern sie über das Angebot hinausgehen.
8.3. Technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie über das Angebot hinausgehen.
8.4. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie über das Angebot hinausgehen.

 

9. Zahlung

9.1 Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
9.2 Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
9.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils nach der Abnahme des Teiles fällig. Die Zahlung hat auch in diesem Fall sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
9.4 Erstreckt sich ein Auftrag über mehr als drei Monate, oder erfordert er von State finanzielle Vorleistungen von mehr als Euro 7.000,00 so hat der Auftraggeber Abschlagszahlungen gemäß des Angebotes zu leisten.

 

10. Rechtevorbehalt und Eigentumsvorbehalt

10.1 Die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit State bestehenden Zahlungsverpflichtungen auf den Auftraggeber über.
10.2 Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber resultierenden Zahlungsforderungen im Eigentum von State.

 

11. Verwahrung von Sachen des Auftraggebers

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von State nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus verwahrt. 
Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

 

12. Mängelhaftung

12.1 Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob die zur Korrektur vorliegenden Vor- und Zwischenerzeugnisse sowie die gelieferte Muster vertragsgemäß sind. 
12.2 Der Auftraggeber hat sich spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Ware oder Dienstleistung über die Abnahme schriftlich zu erklären. Äußert sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht, so gilt die Abnahme als erklärt, sofern State den Auftraggeber über die Folgen der Nichterklärung bei Erhalt der Ware ausdrücklich hingewiesen hat. Das gilt nicht für versteckte Mängel.
12.3 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Sofern bei farbigen Reproduktionen geringfügige Abweichungen vom Original durch das Herstellungsverfahren technisch bedingt sind, können keine Mängel gerügt werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen farbigen Vorlagen (z. B. Proofs, Andrucken, etc.) und dem Endprodukt.
12.4 Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst nach der Abnahme entstanden sind oder erkannt werden konnten. Dies gilt auch für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
12.5 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Werkausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Werkausführungen und Werkzeichnungen entfällt jede Haftung von State.
12.6 Eine Beschaffenheitsgarantie liegt nur dann vor, wenn diese schriftlich vereinbart worden ist.
12.7 Bei berechtigten Beanstandungen ist State nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verpflichtet. Nach erfolglosem Ablauf einer State zur Mängelbeseitigung gesetzten Frist kann der Auftraggeber nach erfolgter Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach fruchtlos abgelaufener Nachfrist sein Wahlrecht binnen vierzehn Tagen schriftlich geltend zu machen.
12.8 Mängel eines Teils einer gelieferten Ware oder Dienstleistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Leistung, es sei denn, dass die Teillieferung oder -leistung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

 

13. Haftung

13.1 State haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht sind. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet State nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von State. Im kaufmännischen Verkehr ist die Schadensersatzhaftung darüber hinaus bei einfachem und grob fahrlässigem Handeln nur auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden wird nicht übernommen.
13.2 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet State nicht. Für die Recherche und die Prüfung der schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich.
13.3 In den Fällen, in denen eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages unbedingt erforderlich sind, durch State vorliegt, haftet State auch für leichte Fahrlässigkeit gemäß Ziffer 13.1.
13.4 State haftet nicht für Auftragsverzögerungen und -fehler aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Auftragsanweisungen des Auftraggebers.

 

14. Verjährung

14.1. Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn der mangelabhängigen Ansprüche. Haftet State wegen Vorsatz oder arglistigen Verschweigens eines State bekannten Mangels, so gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14.2 Absatz 1 gilt auch für alle übrigen Ansprüche des Auftraggebers, egal aus welchem Rechtsgrund.

 

15. Aufrechnung/Zurückbehaltung

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Auftraggeber zur Aufrechnung oder Zurückhaltung.

 

16. Kündigung

Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von State als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann. Anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörungen möglich. Eine Haftung von State ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 

 

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht und Salvatorische Klausel

17.1. Erfüllungsort ist der Sitz von State, Berlin.
17.2. Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlichScheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen, der Sitz von State, Berlin.
17.3. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
17.4. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen State Productions GmbH

1. Geltungsbereich der AGB

Die nachfolgenden AGB der Firma State Productions GmbH – im Folgenden State genannt – gelten für alle Verträge zwischen State und dem Auftraggeber. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des anderen Vertragspartners – im folgenden Auftraggeber genannt -, werden nicht zum Vertragsinhalt, es sei denn, State hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn State in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos erbringt. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Auftraggeber.

 

2. Angebote und Auftragserteilung

2.1  Die Angebote von State sind verbindlich, sofern nicht die Unverbindlichkeit ausdrücklich erklärt wird. Wird die Annahme nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Angebotes durch den Auftraggeber schriftlich erklärt, ist State an das Angebot nicht mehr gebunden.
2.2 Die im Angebot von State genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

 

3. Erstellung von Layouts

3.1 Jeder an State erteilte Auftrag, der die Erstellung von Entwürfen und Werkzeichnungen umfasst, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Übertragung von Nutzungsrechten an diesen Werkleistungen gerichtet ist. Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.2 State erhält vom Auftraggeber das Recht, sämtliche für den Auftraggeber erbrachten Leistungen für Referenzzwecke zu nutzen, insbesondere zu archivieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zu machen. Der Auftraggeber gewährt State unentgeltlich ein einfaches, örtlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht.
3.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden, insbesondere werden auf den Auftraggeber keine Bearbeitungsrechte übertragen. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist nicht gestattet.
3.4 Die Entwürfe, Muster, Computerdateien, Werkzeichnungen und vergleichbaren Leistungen dürfen nur für den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang gemäß des Angebots von State genutzt werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Zustimmung von State gestattet. Enthält das Angebot keine gesonderte Regelung, gilt das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich unbeschränkt eingeräumte Recht zur Nutzung der von State erbrach- ten Leistungen als übertragen.
3.5 Die Namensnennung ist auf allen Endprodukten wie Druckerzeugnissen oder Onlinepublikationen wie folgt vorzunehmen: State, Berlin.
3.6 Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, auf State das Bearbeitungsrecht zu übertragen. Die Übertragung des Bearbeitungsrechts bezieht sich sowohl auf die Leistung gemäß des Angebotes als auch die Nutzung gemäß dieser AGB. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Nutzung berechtigt sein, stellt er State von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, frei.

 

4. Freigabe erstellter Layouts
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Weiterverarbeitung Korrekturmuster auf ihre inhaltliche und sachliche Richtigkeit zu prüfen und freizugeben.

 

5. Erstellung von Druckvorlagen

5.1 Die Erstellung von Druckvorlagen erfolgt auf Grundlage der von dem Auftraggeber freigegebenen Layouts. 
5.2 Vor jeder Erteilung eines Druckauftrages hat eine Druckfreigabe durch den Auftraggeber zu erfolgen. 
5.3 Von allen Vervielfältigungsstücken überlässt der Auftraggeber State unentgeltlich mindestens 5 Belegexemplare. State ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

6. Lieferung

6.1 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von State ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
6.2 Originaldaten oder bearbeitbare, am Computer erstellte Rohdaten (sogenannte offene Dateien) werden dem Auftraggeber von State nicht übergeben, es sei denn, dass die Herausgabe vertraglich vereinbart wurde.
6.3 Gerät State in Verzug mit der Leistung, so ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Diese muss mindestens folgende Länge haben:­ bei einer vereinbarten Lieferzeit von bis zu vier Wochen eine Nachfrist bis zu zwei Wochen;­ bei einer vereinbarten Lieferzeit zwischen vier und neun Wochen eine Nachfrist von drei Wochen;­ bei einer vereinbarten Lieferzeit ab zehn Wochen eine Nachfrist von vier Wochen.
6.4 Auch bei vereinbarten Lieferterminen und -fristen hat State Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, wenn diese auf höherer Gewalt beruhen. Als solche gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Rohstoff- und Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- und Transportstörungen.

 

7. Vergütungspflicht des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
7.2 Sämtliche Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen sind. Die Preise gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein.

 

8. Sonstige Vergütungen

8.1. Skizzen, Proben, Korrekturausdrucke, Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten sind gesondert zu vergüten, sofern sie über das Angebot hinausgehen.
8.2. Sonderleistungen, wie z. B. die Umarbeitung oder Änderung von Leistungen von State, insbesondere von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung, Versendung der Entwürfe, Herausgabe von Computerdateien etc. sind gesondert zu vergüten, sofern sie über das Angebot hinausgehen.
8.3. Technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie über das Angebot hinausgehen.
8.4. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie über das Angebot hinausgehen.

 

9. Zahlung

9.1 Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
9.2 Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
9.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils nach der Abnahme des Teiles fällig. Die Zahlung hat auch in diesem Fall sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
9.4 Erstreckt sich ein Auftrag über mehr als drei Monate, oder erfordert er von State finanzielle Vorleistungen von mehr als Euro 7.000,00 so hat der Auftraggeber Abschlagszahlungen gemäß des Angebotes zu leisten.

 

10. Rechtevorbehalt und Eigentumsvorbehalt

10.1 Die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit State bestehenden Zahlungsverpflichtungen auf den Auftraggeber über.
10.2 Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber resultierenden Zahlungsforderungen im Eigentum von State.

 

11. Verwahrung von Sachen des Auftraggebers

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von State nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus verwahrt. 
Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

 

12. Mängelhaftung

12.1 Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob die zur Korrektur vorliegenden Vor- und Zwischenerzeugnisse sowie die gelieferte Muster vertragsgemäß sind. 
12.2 Der Auftraggeber hat sich spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Ware oder Dienstleistung über die Abnahme schriftlich zu erklären. Äußert sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht, so gilt die Abnahme als erklärt, sofern State den Auftraggeber über die Folgen der Nichterklärung bei Erhalt der Ware ausdrücklich hingewiesen hat. Das gilt nicht für versteckte Mängel.
12.3 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Sofern bei farbigen Reproduktionen geringfügige Abweichungen vom Original durch das Herstellungsverfahren technisch bedingt sind, können keine Mängel gerügt werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen farbigen Vorlagen (z. B. Proofs, Andrucken, etc.) und dem Endprodukt.
12.4 Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst nach der Abnahme entstanden sind oder erkannt werden konnten. Dies gilt auch für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
12.5 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Werkausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Werkausführungen und Werkzeichnungen entfällt jede Haftung von State.
12.6 Eine Beschaffenheitsgarantie liegt nur dann vor, wenn diese schriftlich vereinbart worden ist.
12.7 Bei berechtigten Beanstandungen ist State nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verpflichtet. Nach erfolglosem Ablauf einer State zur Mängelbeseitigung gesetzten Frist kann der Auftraggeber nach erfolgter Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach fruchtlos abgelaufener Nachfrist sein Wahlrecht binnen vierzehn Tagen schriftlich geltend zu machen.
12.8 Mängel eines Teils einer gelieferten Ware oder Dienstleistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Leistung, es sei denn, dass die Teillieferung oder -leistung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

 

13. Haftung

13.1 State haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht sind. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet State nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von State. Im kaufmännischen Verkehr ist die Schadensersatzhaftung darüber hinaus bei einfachem und grob fahrlässigem Handeln nur auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden wird nicht übernommen.
13.2 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet State nicht. Für die Recherche und die Prüfung der schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich.
13.3 In den Fällen, in denen eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages unbedingt erforderlich sind, durch State vorliegt, haftet State auch für leichte Fahrlässigkeit gemäß Ziffer 13.1.
13.4 State haftet nicht für Auftragsverzögerungen und -fehler aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Auftragsanweisungen des Auftraggebers.

 

14. Verjährung

14.1. Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn der mangelabhängigen Ansprüche. Haftet State wegen Vorsatz oder arglistigen Verschweigens eines State bekannten Mangels, so gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14.2 Absatz 1 gilt auch für alle übrigen Ansprüche des Auftraggebers, egal aus welchem Rechtsgrund.

 

15. Aufrechnung/Zurückbehaltung

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Auftraggeber zur Aufrechnung oder Zurückhaltung.

 

16. Kündigung

Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von State als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann. Anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörungen möglich. Eine Haftung von State ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 

 

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht und Salvatorische Klausel

17.1. Erfüllungsort ist der Sitz von State, Berlin.
17.2. Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlichScheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen, der Sitz von State, Berlin.
17.3. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
17.4. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.